Die Energie und Versorgung Butzbach EVB informiert: Entlastung der Strom- und Gaspreisbremse kommt!
(vom 01.03.2023) Im Dezember wurden die Gesetz über die Strom- , Gas- und Wärmepreisbremsen von der Bundesregierung erlassen.
Die Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen werden rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Entlastungsbeträge sind ab dem Liefermonat März zu verrechnen.
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen stellt für die Energieversorger eine Mammutaufgabe dar. Die Gesetze sind für die technische IT-Umsetzung hochkomplex und umfangreich, sodass eine fristgerechte Information aller Kundinnen und Kunden zum 1.März nicht machbar wird. Verschiedene Vertragsarten, Umzüge, Kündigungen und Sonderfälle müssen berücksichtigt werden, was in der Kürze der Zeit von nur zwei Monaten, für den Programmieraufwand nicht schaffbar ist.
Alle Kundinnen und Kunden erhalten selbstverständlich die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe. Zu spüren sein wird die Entlastung ab April 2023, es werden dann auch die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtigt.
Mit der Strom-/Gas-/Wärmepreisbremse ist die EVB verpflichtet alle Kundinnen und Kunden schriftlich per Brief bis zum 1.März 2023 zu informieren. In der Mitteilung müssen die neuen Abschläge sowie die Brutto-Arbeits- bzw. Grundpreise angegeben werden.
Aufgrund der komplexen Umsetzung und dem aufwendigen Software-Programmierprozess wird es der EVB nicht möglich sein, alle Kundinnen und Kunden fristgerecht zu informieren. Eine Auswirkung auf die Gewährung der Preisbremsen hat dies nicht.
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