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Preisanpassung für Erdgas-, Fernwärme- und Stromkunden zum 01.10.2022

(vom 19.08.2022)

In den letzten Wochen hat sich die Lage an den Energiemärkten nochmals deutlich verschärft. Vor allem erheblich geringere russische Gasexporte nach Deutschland treiben den Börsenpreis enorm in die Höhe und verursachen erhebliche Verwerfungen an den Gasmärkten. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, zum 01. Oktober 2022 zwei neue Umlagen einzuführen.

Was heißt das genau?

Die Mehrkosten für die Befüllung der Gasspeicher sowie für weitere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes (insbesondere die Beschaffung von fehlenden Gasmengen) werden zeitlich befristet bis zum 01.04.2024 (Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG) bzw. 01.04.2025 (Gasspeicherumlage nach §§ 35e,35g EnWG) auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt.

Die Höhe der Umlagen beträgt ab 01.10.2022 zunächst:

Gasbeschaffungsumlage             2,419 ct/kWh zzgl. 19 % MWSt.
Gasspeicherumlage                     0,059 ct/kWh zzgl. 19 % MWSt.

Diesen Entwicklungen muss auch die EVB zum 01.10.2022 Rechnung tragen. In allen bestehenden Tarifen der Erdgas- und Fernwärmeversorgung (sowohl Grundversorgung als auch Sonderverträge unabhängig der Vertragslaufzeiten) werden die neu eingeführten Umlagen weitergegeben.

Die EVB informiert alle betroffenen Kunden und hilft mit ihrem Serviceangebot der Preisentwicklung entgegenzuwirken. Neben der Energieberatung bietet sie zusätzlich verschiedene Leistungen an, mit denen Kunden ihren Erdgasverbrauch nachhaltig senken können. Unter www.evb-butzbach.de/service/energiespartipps sind Beispiele zu finden

Im Bereich der Grundversorgungskunden (sowohl Strom als auch Gas) werden die Preise gem. §118, Abs. 44 EnWG angepasst. Hier wird ab 01.Oktober 2022 nicht mehr zwischen den Bestandskunden und den Neukunden unterschieden.

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